Erstattungsverfahren

Wir ermitteln ihren Erstattungsanspruch und erledigen für Sie das notwendige Antragsverfahren beim für Sie zuständigen Hauptzollamt und betreuen Sie bis zur Realisierung der Energiesteuer-Erstattung.

Die Erstattung der Energiesteuer erfolgt direkt durch das Hauptzollamt.

Übrigens: für 1.000 MWh Strom zahlen Sie ca. 20.000 EUR Stromsteuer. Davon können bis zu 25 Prozent – also bis zu 5.000 EUR – für das produzierende Gewerbe erstattet werden!